Wir besitzen eine Arzneimittelgroßhandelserlaubnis (gemäß § 52a des Arzneimittelgesetzes) und eine Erlaubnis zum Umgang mit Betäubungsmitteln (gemäß § 3 des Betäubungsmittelgesetztes). Neben einem behördlich zertifizierten Qualitätssicherungssystem nach GMP und GDP-Standards verfügen wir über sämtliche Genehmigungen, um Cannabis für medizinische Zwecke nach Deutschland zu importieren, an Apotheken zu distribuieren und innerhalb der Europäischen Union exportieren zu dürfen. Wenn Sie als Apotheke nach einem zuverlässigen Partner für die Belieferung mit hochwertigen Cannabisprodukten in pharmazeutischer Qualität suchen, nehmen Sie Kontakt zu uns auf.