Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pharmadrug Production GmbH
1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche, auch zukünftige, Geschäftsbeziehungen zwischen der Pharmadrug Production GmbH und seinen Kunden und tragen den Besonderheiten der Lieferbeziehungen im Pharmahandel zwischen Hersteller, Pharmagroßhandel und Apotheke Rechnung. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten grundsätzlich auch dann nicht, wenn die Pharmadrug Production GmbH davon Kenntnis hat und das Geschäft vorbehaltlos abwickelt. Die Pharmadrug Production GmbH ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zukunft zu ändern. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ab ihrer Gültigkeit auch Bestandteil laufender Aufträge, wenn der Kunde nicht binnen einer Frist von einem Monat nach Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen widerspricht. Individuelle Vereinbarungen gelten nur für den Einzelfall, soweit nichts anderes vereinbart ist.
2. Bestellung und Vertragsabschluss
Die Angebote der Pharmadrug Production GmbH sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Pharmadrug Production GmbH einen Auftrag oder eine Bestellung schriftlich bestätigt oder die bestellte Ware liefert und in Rechnung stellt. Wenn der Kunde Arzneimittel/Betäubungsmittel oder sonstige Waren, deren Abgabe oder Verwendung gesetzlichen oder behördlichen Auflagen oder Beschränkungen unterworfen ist, bei der Pharmadrug Production GmbH bestellt, gilt die Bestellung zugleich als Bestätigung, dass er die zur weiteren Verwendung, Handel und Abgabe erforderlichen behördlichen und aufsichtsrechtlichen Erlaubnisse besitzt. Ungeachtet dessen ist die Pharmadrug Production GmbH berechtigt, vor Annahme eines Auftrages durch einen Kunden und/oder Lieferung an einen Kunden einen schriftlichen Nachweis dieser behördlichen und aufsichtsrechtlichen Erlaubnisse zu fordern. Die Pharmadrug Production GmbH gerät bis zum Eingang dieses Nachweises nicht in Lieferverzug. Sollte der Kunde den Nachweis nicht unverzüglich nach Anforderung durch die Pharmadrug Production GmbH erbringen, gerät er in Annahmeverzug.
3. Zahlung
Nach Rechnungsstellung ist der Rechnungsbetrag sofort fällig und ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen zu zahlen, soweit nicht eine hiervon abweichende individuelle Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Die Zahlung erfolgt mittels SEPALastschrifteinzugsverfahren, Abbuchungsauftrag oder per Überweisung auf eines der auf der Rechnung angegebenen Geschäftskonten der Pharmadrug Production GmbH unter Angabe der Rechnungsnummer. Unsere Mitarbeiter sind grundsätzlich nicht zum Inkasso berechtigt. Überschreitungen des Zahlungsziels lösen das Mahnverfahren aus.
4. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt im Eigentum der Pharmadrug Production GmbH, bis sämtliche Forderungen gegen den Kunden, auch aus früheren oder späteren Geschäften, vollständig beglichen sind. Der Kunde ist berechtigt, im ordentlichen Geschäftsgang über die Ware zu verfügen. Der Kunde hat seinerseits einen Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren, wenn die Vorbehaltsware bei Weiterverkauf nicht sofort bezahlt wird. Er tritt darüber hinaus schon jetzt seinen Kaufpreisanspruch für die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren bis zur Höhe aller Forderungen der Pharmadrug Production GmbH sicherungshalber an die Pharmadrug Production GmbH ab. Die Pharmadrug Production GmbH ist berechtigt, die Abtretung und den Eigentumsvorbehalt gegenüber Dritten offen zu legen und Zahlung oder Rückgabe an die Pharmadrug Production GmbH zu verlangen, sobald der Kunde mit der Begleichung seiner Rechnung in Verzug geraten ist. Der Kunde hat auf Verlangen der Pharmadrug Production GmbH unverzüglich die hierfür erforderlichen Informationen zu erteilen und zum Nachweis erforderliche Unterlagen zu übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, gegenüber Dritten, die Rechte an der Ware geltend machen wollen, insbesondere bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, auf den Eigentumsvorbehalt oder die Forderungsabtretung hinzuweisen, die Pharmadrug Production GmbH über diesen Sachverhalt sofort in Kenntnis zu setzen und die Pharmadrug Production GmbH die zur Wahrung unserer Rechte erforderlichen Informationen zu erteilen und zum Nachweis erforderliche Unterlagen zu übergeben.
5. Preise und Rabatte
Es gelten die über die Lauertaxe veröffentlichten Netto-Preise am Tag der Lieferung zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Soweit die Ware nicht in der Lauertaxe aufgeführt ist, gilt unsere Preisliste am Tag der Lieferung zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Verpackungs- und Transportkosten können gesondert in Rechnung gestellt werden. Rabatte oder individuelle Lieferkonditionen können als Sondervereinbarung zwischen der Pharmadrug Production GmbH und dem Kunden individuell festgelegt werden. Die Gewährung von Staffelpreisen oder Rabatten setzt grundsätzlich den endgültigen Bezug der vereinbarten Staffelmenge in der vereinbarten Zeit für eigene Rechnung voraus.
6. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung gegen eine Forderung der Pharmadrug Production GmbH gegenüber einem Kunden ist nur zulässig, soweit die Forderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn sie ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
7. Gefahrenübergang, Versand und Verpackung
Die Lieferung erfolgt ab BTM-Lager auf Gefahr des Kunden. Die Versandart und Verpackung wird von der Pharmadrug Production GmbH gewählt, es sei denn, auf Wunsch und Kosten des Kunden werden individuelle Absprachen getroffen. Der Kunde hat geeignete Einrichtungen bereitzuhalten, die gewährleisten, dass ein Zugriff Unbefugter auf die ausgelieferte Ware ausgeschlossen ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich Verfügbarkeit, solange der Vorrat reicht. Wir behalten uns bei Bedarf vor, Bestellmengen einzukürzen. Die Auslieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Werktagen nach Auftragsbestätigung.
9. Retouren und Gutschriften
Eine Retoure ist die Rückgabe von verkehrsfähigen Waren der Pharmadrug Production GmbH. Unter der Berücksichtigung nachfolgender Punkte besteht die Möglichkeit, Ware innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung zurückzugeben. Jede Retoure muss vorab unter folgender Telefonnummer angemeldet werden: 0381-510 6566 6. Der weitere Prozess wird Ihnen dann erläutert. Die Rücknahme der nicht von der Retournierung ausgeschlossenen Ware erfolgt nur gegen Vorlage einer Rechnungskopie und einer Bestätigung der ordnungsgemäßen Lagerung. Die Retouren sind dazu in einen festen Umkarton zu packen und termingerecht zur Abholung in der Apotheke bereit zu stellen. In allen Fällen erheben wir aufgrund des Arbeitsaufwandes eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 70,00€ zzgl. MwSt. je Retourensendung. Diese Gebühr wird von dem zu erstattenden Gutschriftsbetrag abgezogen. Die Gutschrift der retournierten Ware kann erst nach deren Prüfung erstellt werden. Verfallene Ware ist von einer Retournierung ausgeschlossen.
Von der Retournierung ist weiterhin Ware mit folgenden Merkmalen ausgeschlossen:
1. Fremdware
2. Geöffnete Ware
3. Beschädigte Ware
4. Mit Fremdetiketten versehene Ware
5. Ware mit einer Restlaufzeit kleiner als 3 Monate
6. Ware ohne Rechnungskopie und Bestätigung einer ordnungsgemäßen Lagerung
Dennoch zurückgeschickte, von der Retournierung ausgeschlossene Ware, wird zu Ihren Lasten an Sie zurückgeschickt. Die Gutschrift erfolgt nach Abzug aller gewährten Preisnachlässe auf Basis des tatsächlich gezahlten Kaufpreises abzgl. Bearbeitungsgebühr. Bei einer unberechtigten Reklamation von ordnungsgemäß gelieferter Ware kann die Pharmadrug Production GmbH eine Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 70,00 zzgl. MwSt. erheben. Bei einer Verschlechterung des Zustandes der Ware, Einschränkung der Verkaufsfähigkeit, Schäden durch unsachgemäße Handhabung oder mangelhafte Verpackung bei der Rücksendung bleibt die ggf. auch zusätzliche Geltendmachung von Wertersatz bzw. Schadensersatzansprüchen vorbehalten.
10. Gewährleistung
Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass er die ihm obliegenden Pflichten nach § 377 HGB erfüllt hat. Für nachgewiesene Mängel leistet die Pharmadrug Production GmbH zunächst Gewähr durch Nacherfüllung, die nach Wahl der Pharmadrug Production GmbH aus Nachbesserung oder Nachlieferung besteht. Etwaige Schadensersatzansprüche aufgrund von Mängeln werden entsprechend Nr. 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt. Sämtliche Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Lieferung der Ware.
11. Haftung
Die Haftung der Pharmadrug Production GmbH für vertragliche Pflichtverletzungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüchen wegen Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet die Pharmadrug Production GmbH für jeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit resultieren, haftet die Pharmadrug Production GmbH aber nur für den typischerweise entstehenden Schaden. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz und Arzneimittelgesetz bleibt unbeschadet.
12. Lieferfristen und Nachfristen
Wenn kein fester Liefertermin vereinbart ist, erfolgt die Lieferung der Ware innerhalb von 3 Werktagen nach Vertragsschluss. Soweit eine Mitwirkungspflicht des Kunden besteht, beginnt die Frist nicht vor Erfüllung der Pflicht. Teillieferungen sind jederzeit zulässig. Die Pharmadrug Production GmbH ist auch berechtigt, jederzeit ab Bestellung des Kunden die Ware vor einem vereinbarten Liefertermin zu liefern. Auch wenn die Pharmadrug Production GmbH eine Bestellung oder Lieferzeit bestätigt, steht diese Bestätigung unter dem Vorbehalt, dass die Pharmadrug Production GmbH selbst vertragsgemäß und rechtzeitig beliefert wird. Lieferstörungen, die Pharmadrug Production GmbH nicht selbst verschuldet hat (z.B. durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen jeglicher Art, Transportbehinderungen, gesetzliche oder behördliche Ein- und Beschränkungen) befreien die Pharmadrug Production GmbH für die Dauer und den Umfang der Störung von der Lieferpflicht. Die Pharmadrug Production GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Störung voraussichtlich länger als einen Monat anhält. Der Kunde hat bei einem solchen Rücktritt vom Vertrag der Pharmadrug Production GmbH keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Aufwendungsersatz.Der Kunde ist nach Setzen und Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er aufgrund der Verzögerung keine Vertragserfüllung mehr wünscht. Soweit die Geltendmachung von Rechten des Kunden das Setzen einer angemessenen Nachfrist voraussetzt, beträgt diese mindestens zwei Wochen.
13. Datenschutz
Die Pharmadrug Production GmbH verarbeitet und speichert die der Pharmadrug Production GmbH bekannten Daten des Kunden, soweit dies für die weitere Geschäftsbeziehung erforderlich und nützlich ist oder soweit gesetzliche Bestimmungen diese Speicherungen voraussetzen. Sollte es sich bei einem Kunden der Pharmadrug Production GmbH um eine natürliche Person handeln, verweist die Pharmadrug Production GmbH insofern auf die Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), deren Regelungen auf der Homepage der Pharmadrug Production GmbH eingesehen und heruntergeladen werden können.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist Rostock.
15. Wirksamkeit
Soweit einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder ungültig sind oder werden, wird die Wirksamkeit oder Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Stand: Juli 2021