Die Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes sehen ein Verbot der Werbung für Betäubungsmittel – auch als Arznei – vor. Da die von uns vertriebenen Arzneimittel aus getrockneten Blüten der Hanfpflanze bestehen und Cannabis der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes zugeordnet sind, dürfen wir keine Hinweise zu den Produkten geben oder diese bewerben. Deshalb dürfen wir Ihnen hier auf dieser Homepage im öffentlichen Bereich keine weiteren Informationen zu Produkten, Preisen, Wirkstoffen geben – auch dürfen keine Produktabbildungen gezeigt werden.
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